Prüfpflicht und Abnahme der Ware, Mängelrüge, Rücksendung


Mit Einwilligung der AGB verpflichtet sich die Kundschaft, die gelieferten Waren sofort nach Eingang der Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel, für welche die Sanissimi GmbH Gewähr leistet, wenn möglich zeitnah, jedoch spätestens innert 14 Tagen nach Erhalt, schriftlich per Brief oder per info@sanissimi.ch zu melden. Andernfalls gilt die Lieferung als akzeptiert und es entfällt jede Gewährleistung. Die Transportversicherung des Kurierdienstes übernimmt nur Transportschäden, welche innert 48 Stunden gemeldet sind.

Rücksendungen an Sanissimi GmbH müssen innert 14 Tagen nach Erhalt, auf Rechnung und Gefahr der Kundschaft erfolgen. Die Kundschaft hat die Waren originalverpackt, komplett mit allem Zubehör und zusammen mit der Rechnungskopie und/oder Lieferschein, und einer ausführlichen Beschreibung der Mängel an folgende Ardresse zu senden;

Sanissimi GmbH
Husmatt 4
5405 Baden-Dättwil
Kanton Aargau, Schweiz

Ergibt sich bei der Prüfung durch Sanissimi GmbH, dass die Waren keine feststellbaren Mängel aufweisen oder diese nicht unter die Garantie des Herstellers fallen, kann Sanissimi GmbH die Umtriebe, die Rücksendung oder die allfällige Entsorgung an die Kundschaft in Rechnung stellen.

Die Rücknahme mangelhafter oder falsch gelieferter Ware setzt voraus, dass die Ware vollständig ist und mit der Originalverpackung retourniert wird. Rechnungskopie und/oder Lieferschein sind beizulegen. Die Versandspesen gehen zu Lasten der Kundschaft. Keine Warenrücknahme erfolgt bei extra für die Kundschaft bestellter oder von der Kundschaft beschädigter Ware oder bei Extraanfertigungen.

Falls ein Produkt nicht deinen Vorstellungen entspricht und du die Ware retournieren möchtest, bitten wir dich zeitnah mit unserem Kundendienst in Kontakt zu treten, und bevor eine Rückgabe oder Rücksendung durch dich veranlasst wird. Rückerstattungen erfolgen innert 28 Tagen nach Eingang einer Beanstandung.

Bei Artikeln der Miete wie von Rollstühlen, Miete von Rollatoren, Miete von Pflegebetten etc. welche durch unsere Kundschaft beschädigt oder übermässig beansprucht wurden, behalten wir uns vor eine separate Rechnung nachsenden.

Baden-Dättwil, 4. April 2024