Gehstockständer

130,00 CHF*

Produktnummer: 835.gehstockstaender
Produktinformationen "Gehstockständer"

Gehstockständer aus Schweizer Produktion, mit Aussparung für Eiskralle vereinfacht das Hinstellen für zwei Gehstöcke [ein Paar] uns ist somit ein unentbehrlicher Partner neben dem Bett, im Badam oder am Tisch, zum Beispiel in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen, Arztpraxen, Spitex-Stützpunkten, Reha-Zentren, Gaststätten, Toiletten oder in öffentlichen Gebäuden.



Eigenschaften

  • Ausführung aus Stahl, Rohr und Gestänge verzinkt
  • Rohr mit Schlitz zur Aufnahme von Gehstöcke mit Eiskralle
  • Fuss schwarz pulverbeschichtet
  • Kunststoff-Griff für hervorragende Handlichkeit


Masse

  • Rohr-Durchmesser 6 cm
  • Fuss-Durchmesser 20 cm
  • Höhe 73 cm
  • Gewicht 2.5 kg


erhältliches zubehör


Dies sind deine besonderen Vorteile, sobald du diesen Gehstockständer mieten bei Sanissimi GmbH Sanitätshaus in Baden-Dättwil im Aargau.

  • Abholung innert 24 Stunden möglich
  • Auf Wunsch ist auch die Lieferung zu dir nach Hause möglich, in der Umgebung von Baden, Wettingen, Fislisbach, Villmergen, Bremgarten und Oberwil-Lieli, oder falls du dich im Umkreis von 40 km des Sanitätshaus Sanissimi im Kanton Aargau befindest.
  • Seit 2001 bieten wir individuelle Rollstuhlversorgungen an, sowie alles was den Bereich Rehabilitation für den Menschen betrifft. Gerne stehen wir dir bei Offerten und Fragen, z.B. bei der Finanzierung oder Kostenübernahme durch die IV, AHV oder weitere Versicherungen zur Seite.
  • Sanissimi GmbH hat die ZSR-Nummer F121919 und kann zu Lasten der Krankenversicherung tätig sein. Mit der ZSR-Nummer können Leistungen abgerechnet werden.
  • Ein Gehstockständer wird für die häusliche Pflege gelegentlich auch von der SPITEX oder Hausärzten empfohlen.


Gut zu wissen: Welche Unterstützung du für Hilfsmittel erhältst, als Altersrentnerinnen und Altersrentner sowie Beziehende von Ergänzungsleistungen mit Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz, erfährst du hier: http://www.sva-ag.ch/dienstleistungen/ahv-leistungen/hilfsmittel

Die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung AHV beteiligt sich finanziell an bestimmten Hilfsmitteln. AHV- und EL-Bezügerinnen und -Bezüger mit Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz können einen Anspruch auf Hilfsmittel geltend machen. Welche Hilfsmittel dies sind und wo du dich hierfür anmelden darfst, um von der AHV einen Kostenbeitrag von bis zu 900.00 CHF an diesen Rollstuhl der Sanissimi GmbH rückerstattet zu erhalten, wird hier http://www.sva-ag.ch/dienstleistungen/ahv-leistungen/hilfsmittel beschrieben.


Reserviere deine Mietdauer am besten gleich Heute per Telefon 056 470 44 44 oder schreibe uns an info@sanissimi.ch


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